Sirenen-Probealarm am 06.10.2012

Am Samstag, 06. Oktober 2012, um 12:00 Uhr wird in den Landkreisen St. Wendel und Neunkirchen  ein Sirenenprobealarm im Katastrophenfall durchgeführt.


Es gibt viele Situationen, in denen Bürger und deren Sachwerte in Sicherheit gebracht werden müssen. Wird rechtzeitig und gezielt gewarnt, können Schäden verhindert oder deren Ausmaß wesentlich reduziert werden.
Die Bürger in unserem Landkreis müssen bei Katastrophen- oder Großschadensfällen aber auch die Möglichkeit haben, jederzeit und an jedem Ort Warnungen wahrnehmen zu können und diesbezüglich gibt es in Deutschland Nachholbedarf.
Mit Ende des Kalten Krieges war man überzeugt, dass die Zivilschutzwarnung über Sirenen für die Bevölkerung nicht mehr notwendig sein wird. In der Folge wurden die flächen- deckenden Sirenensysteme massiv reduziert. Diese, ursprünglich für den Luftschutz gedachten Sirenen, wurden größtenteils abgebaut und somit gleichzeitig auch die Möglichkeit die Bürger rechtzeitig vor Überschwemmungen, Schadstoffwolken bei Bränden und Unfällen, oder Stürmen usw. zu warnen.
Die Verwaltungen der Landkreise St. Wendel und Neunkirchen haben in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz die Problematik erkannt und setzt auf ein abgestimmtes System aus alten und neuen Elementen um die Warnung und Information der Bürger in Zukunft effektiv sicherzustellen.
Somit kommen die Landkreise ihrer Fürsorge- und Vorsorgepflicht für ihre Einwohner nach.
Die Zahl der Katastrophen wird, und da sind sich die Experten einig, in den nächsten Jahren eher zunehmen. Unsere Nachbarn in Belgien und den Niederlanden haben dies bereits erkannt. Sie setzen schon seit längerem auf ein ausgefeiltes und abgestimmtes System um rechtzeitig und gezielt eine situationsabhängige Warnung der Bevölkerung zu gewährleisten.

Sirenen sind hervorragend dazu geeignet, um die Bürger auf eine drohende Gefahr aufmerksam zu machen. Sirenen sind sehr schnell wirksam und erreichen viele Bürger, der Informationsgehalt ist allerdings gering.


Mit dem Sirenensignal „Rundfunkgerät einschalten, auf Durchsage achten", einem einminütigen Heulton, ausgelöst durch die Katastrophenschutzbehörde im Landratsamt erfolgt somit der erste, wichtige Schritt um die Bürger darauf aufmerksam zu machen, ihr Rundfunkgerät einzuschalten undauf Durchsagen zu achten.
Entwarnung gibt ein eine Minute Dauerton.

 

Gezielte und umfangreiche Informationen sind über den Rundfunk möglich.
Nachdem die Bürger per Sirene das Signal „Rundfunkgerät einschalten, auf Durchsage
achten" erhalten haben, können nun detaillierte Verhaltensmaßregelen über den Rundfunk
ausgestrahlt werden.


Es können folgende Möglichkeiten genutzt werden:


amtliche Gefahrendurchsage:
Diese Möglichkeit kommt dann in Betracht, wenn eine wörtliche Mitteilung der zuständigen Behörde an die Bevölkerung erforderlich ist. Für Inhalt und Wortlaut ist das Landratsamt verantwortlich. Auf Anweisung des Landratsamtes ist die amtliche Gefahrendurchsage sofort und wiederholt zu senden.


Gefahrenmitteilung:
Sie wird genutzt, wenn die Bevölkerung über zu erwartende Gefahren informiert werden soll und eine amtliche Gefahrenmitteilung nicht erforderlich ist. Soweit keine festen Sendezeiten vereinbart sind, werden sie zum
nächstmöglichen Zeitpunkt gesendet. Die Art und Wiedergabe stehen, im Gegensatz zur amtl. Gefahrendurchsage, im Ermessen und in der Verantwortung der Rundfunksender.


Warnfahrzeuge:
Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz mit leistungsstarken Durchsagegeräten und entsprechendem Personal werden unmittelbar in der betroffenen Region für die Bürger aktiv und fordern mit ihren Durchsagen zu einem der Situation angepassten Handeln auf.


Bürgertelefon:
Für persönliche Anfragen und intensive telefonische Betreuung wurde im Landratsamt die Möglichkeit von Bürgertelefonen eingerichtet. Hier stehen im Bedarfsfall Mitarbeiter des Landratsamtes für Fragen der Bevölkerung zur Verfügung. Damit sollen die Notrufleitungen von Feuerwehr und Polizei freigehalten werden, damit diese noch „echte" Notrufe aufnehmen können. Hierzu ist jedoch eine Vorlaufzeit von ca. 1-2 Stunden nötig.
Die Telefonnummern werden im Bedarfsfall rechtzeitig bekanntgegeben.


Öffentlichkeitsarbeit:
Für eine sofortige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen einer Großschadenslage stehen der örtlichen Einsatzleitung vor Ort jederzeit alarmierbare, ausgebildete Pressebetreuer der Feuerwehren des Landkreises zur Verfügung. In der Pressestelle des Landratsamtes erfolgt die Koordination der gesamten Pressearbeit. In Zusammenarbeit mit den Pressebetreuern vor Ort werden die Informationen aufbereitet und den Medien aktuell zur Verfügung gestellt.

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