03.08.2013 - Gemeldeter Waldbrand in Lindscheid

Einsatzart Brandeinsatz 2
Einsatzmeldung Waldbrand, Lindscheid
Datum 03.08.2013
Uhrzeit 18:06
Eingesetze Fahrzeuge TLF16/25, SW2000
Sonstige Einsatzkräfte LBZe Hasborn, Überroth, Lindscheid, Scheuern-Neipel; Polizei
Lage Einsatzabbruch auf Anfahrt

 

 

 

 

 

 

Am frühen Samstag Abend wurde der Löschbezirk Tholey als Unterstützung für die Löschbezirke Lindscheid, Scheuern-Neipel, Überroth und Hasborn zu einem gemeldeten Waldbrand zwischen Lindscheid und Altland alarmiert. Nach Eintreffen der ersten Einsatzkräfte an der Einsatzstelle musste festgestellt werden, dass ein Privatwaldbesitzer in seinem Tannenwald an 12 Stellen gleichzeitig Feuer entzündet hatte, um Grünschnitt zu verbrennen. Die Feuerstellen wurden von der örtlichen Feuerwehr abgelöscht, der Löschbezirk Tholey konnte die Einsatzfahrt abbrechen.

 

Die Feuerwehr weist eindringlich daraufhin, dass es generell verboten ist, offenes Feuer im Wald zu entzünden!

Hier gilt:

§ 306f StGB

Herbeiführen einer Brandgefahr

(1) Wer fremde

1.

feuergefährdete Betriebe oder Anlagen,

2.

Anlagen oder Betriebe der Land- oder Ernährungswirtschaft, in denen sich deren Erzeugnisse befinden,

3.

Wälder, Heiden oder Moore oder

4.

bestellte Felder oder leicht entzündliche Erzeugnisse der Landwirtschaft, die auf Feldern lagern,

durch Rauchen, durch offenes Feuer oder Licht, durch Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände oder in sonstiger Weise in Brandgefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine in Absatz 1 Nr. 1 bis 4 bezeichnete Sache in Brandgefahr bringt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.